Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

1. G e l t u n g

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Abschlüsse und Vereinbarungen werden, soweit Sie diese Bedingungen abändern, erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. V e r t r a g s a b s c h l u s s

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
  2. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
  3. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so können wir vom Angebot bzw. Auftrag zurücktreten.
  4. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z. T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
  5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ(FZZ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

3. L i e f e r u n g

  1. Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
  2. Liefertermine und –fristen, welche verbindlich oder unverbindliche vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
  3. Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.

4. V e r l ä n g e r t e r E i g e n t u m s v o r b e h a l t

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden.
  2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sachen, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er und bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
  3. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  4. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
  5. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

5. G e w ä h r l e i s t u n g

  1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands (insbesondere Hard- und Software) sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.
  2. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns bei Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
  4. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderung und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen
  5. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, mit Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
  6. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
  7. Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.

6. S c h a d e n s e r s a t z

  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
  2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unse3re Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
  4. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
  5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht mögliche, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

7. G e r i c h t s s t a n d

a) Gerichtsstand ist Sitz der Genster GmbH, Havixbeck (Coesfeld), Deutschland.

7. S o n s t i g e V e r e i n b a r u n g e n

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
  2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe in verbundenen Unternehmen, verwenden

Stand: 12/2023